Vortrag von Dr. Hans-Georg Wieck zu Menschenrechen in Belarus

Am 6. und 7. August 2009 veranstaltete die Konrad Adenauer Stiftung in ihrem Bildungszentrum Schloss Wendgräben ein Seminar unter dem Titel "Die Situation der Menschenrechte im postsowjetischen Raum". Einer der Referenten, Dr. Hans-Georg Wieck, hielt hierbei einen Vortrag über die Menschenrechtssitutation in Belarus.

 

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Menschenrechte in Belarus


Politische Verfolgung und persönliche Freiheit in Belarus

Hans-Georg Wieck


07. 08.2009

KAS Wendgräben



I. Einführung


1. Die Gründer der Vereinigung „Menschenrechte in Belarus“ ließen sich im Jahre 2004 von dem Gedanken, von dem Wunsch leiten,

  • in unserer freien Gesellschaft Kenntnisse über die massive und fortdauernde Verletzung der Menschenrechte in Belarus in jeder ihrer Ausprägungen zu verbreiten, und

  • Empfehlungen für den Umgang mit diesem Land – vielfach als letzte Diktatur Europas qualifiziert – und

  • für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in Belarus

zu veröffentlichen und diese Empfehlungen von Zeit zu Zeit den aktuellen Entwicklungen entsprechend zu überarbeiten.


Zu dieser Gründung hat auch die Erfahrung beigetragen, die ich als Leiter der OSZE-Berater- und Beobachtermission in Minsk in den Jahren 1997 bis 2001 habe sammeln können und die mich zu der Überzeugung haben kommen lassen, dass die Bürger und Bürgerinnen in diesem Land durch ein autoritäres Regime in einer politischen Zwangsjacke gehalten werden, die sie an einer freien Entfaltung hindern und das Land in wirtschaftlicher Beziehung in eine Sackgasse treibt.


2. Die Mission der OSZE wurde vom Ministertreffen der OSZE im Dezember 1997 in Kopenhagen mit dem Ziel gebildet, nach der vom Präsidenten Lukaschenko im November 1996 oktroyierten autoritären Verfassung den demokratischen Transformationsprozess wieder in Gang zu bringen, auf den sich in der Charta von Paris im November 1990 alle Staats- und Regierungschefs der an der KSZE beteiligten Staaten in Europa nach Beendigung des kalten Krieges verständigt hatten, also auf die Einleitung eines Europaweiten politischen Reformprogramms.


An die Stelle der ideologischen und militärischen Konfrontation des Kalten Krieges waren die politische Einheit Deutschlands, demokratisch legitimierte Regierungen und Staatsordnungen in Polen, Ungarn, Tschechoslowakei und auf dem Balkan getreten. Auch die Sowjetunion wollte sich auf diesen Weg begeben, nachdem die sowjetische Führung unter Gorbatschow zu der Auffassung gelangt war, dass das kapitalistische System, weil reformfähig, nicht dem Untergang geweiht sei, und daher das sozialistische System in ein wettbewerbsfähiges politisches und wirtschaftliches System umgewandelt werden sollte.


3. Im Dezember 1991 löste sich aber die Sowjetunion als Folge der wirksamen Konkurrenz des nationalen Systems gegen das bundesstaatliche der Sowjetunion auf und die fünfzehn Nachfolgestaaten bestätigten bei ihrer völkerrechtlichen Anerkennung durch die internationale, vor allem die europäische Staatengemeinschaft die Einhaltung der von der Sowjetunion in der Charta von Paris vom November 1990 übernommenen politischen Verpflichtungen sowie der Verpflichtungen aus dem Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europe (KSE).


4. Darüber hinaus ist zu bemerken, dass Belarus – wie alle anderen VN-Mitgliedstaaten – die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ vom 10.Dezember 1948 unterzeichnet und damit die politische Verpflichtung übernommen hat, sie auf ihrem Staatsgebiet zu beachten. In noch stärkerem - nämlich im völkerrechtlichen Sinne – gilt das für den in den Vereinten Nationen ausgehandelten „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (am 3. Januar 1976 in Kraft getreten, und auch von Belarus ratifiziert, also innerstaatlich verpflichtendes Recht geworden), sowie für den ebenfalls in den Vereinten Nationen ausgehandelten “Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ (1976 in Kraft getreten und ebenfalls von Belarus ratifiziert). Durch diese Konventionen werden individuelle Rechte geschützt – nicht etwa nur kollektive, wie es in der Sowjetkultur der Fall war und in der Wahrnehmung immer noch in vielen Gesellschaften gilt, die von kommunistisch-sozialistischen System der Sowjetunion geprägt worden waren. Lukaschenko selbst verbürgt sich in seinen eigenen Worten in der Funktion des Staatspräsidenten für die Beachtung der Menschenrechte in Belarus. Ein gröberes Missverständnis unabhängiger Justiz ist kaum denkbar.


Belarus ist verschiedentlich in Einzelfällen durch Anträge von Einzelpersonen aus Belarus gegenüber der VN-Menschenrechtskommission der Verletzung der individuellen Menschenrechte von Bürgern des Landes bezichtigt worden. Die VN-Menschenrechtskommission ist inzwischen reformiert und dabei gestärkt worden.


Solange Belarus noch nicht Mitglied des Europarats ist, kann es auf der Grundlage der Menschenrechtskonvention des Europarats vom 3. September 1953 (Datum des Inkrafttretens) und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Strassburg; in Kraft getreten 1998) nicht belangt werden.


Beschwerden sind auch in der VN-Organisation „ILO –International Labour Organisation“ in Genf - eingegangen – sowohl von den Freien Gewerkschaften, als auch von den Offiziellen Gewerkschaften, die immer wieder von Lukaschenko abgerückt sind. Die Streichung der Zollpräferenzen der EU gegenüber Belarus geht auf die Verurteilung von Belarus durch ILO zurück.


Aus alledem kann man die Schlussfolgerung ziehen, dass die Menschenrechte des Einzelnen kein Phantom oder Produkt weltfremder Fantasten sind, sondern eine Realität der politischen Kultur und sozialen Existenz des Einzelnen in Europa – aber eben derzeit nicht in Belarus.


5. Die Durchsetzung der Beachtung der individuell verankerten Menschenrechte hängt in starkem, ja entscheidendem Masse von der Antwort auf die Frage ab, ob das Land nach den Maximen der in der europäischen Tradition stehenden „Trennung der drei Staatsgewalten“ regiert wird, oder ob die Exekutive im Zweifel das letzte Wort hat (Kompetenzkompetenz) – auch gegenüber den anderen beiden Staatsgewalten).


Mit der von der OSZE-Mission in Belarus in Kooperation mit der Troika der drei parlamentarischen Einrichtungen der europäischen Institutionen (OSZE, Europarat, Europäische Union) vorbereiteten und von der Konferenz der Staats- und Regierungs-Chefs unterzeichneten Istanbuler Erklärung vom November 1999 verpflichtete sich Lukaschenko in Paragraph 22 der Gipfel-Erklärung zu Verhandlungen seiner Beauftragten mit den Vertreten der politischen Opposition, die sich im „Beratenden Ausschuss der Politischen Oppositionsparteien“ zusammengeschlossen hatte, über begrenzte demokratische Reformen (Rechte des Parlaments, Reform des Wahlgesetztes, Zugang der Opposition zu den staatlichren Massenmedien und Verzicht auf strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Verfolgung von Oppositionsangehörigen). Einige Monate nach der Vereinbarung desavouierte Lukaschenko seine eigene Unterschrift. Inzwischen hatte Putin in Moskau die Lenkung der Staatsgeschäfte übernommen und schlug einen kritischen Kurs gegenüber dem Demokratieauftrag der OSZE ein. Es war nicht mehr möglich im Nachgang zu Istanbul 1999 zwischen den Vertretern Moskaus, Minsks und der westlichen Länder einen gangbaren Kompromiss für eine neue aussagestarke Gipfelkonferenz zu finden.


6. Nun nimmt die Europäische Union einen neuen Anlauf mit dem Konzept der „Östlichen Partnerschaft“, die am 7. Mai 2009 beim EU-Gipfel in Prag verabschiedet wurde und die den beteiligten Nachfolgestaaten der Sowjetunion in Osteuropa (Ukraine, Moldowa, Belarus) und im südlichen Kaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Georgien) Unterstützung bei der politischen Annäherung an und wirtschaftlichen Assoziierung mit der EU zusagte, was letzten Endes die Wiederaufnahme des Demokratisierungsprozesses bedeutet, wenn dieser Zustand auch gegenwärtig nicht in allen Fragen gegeben ist (Aserbaidschan, Belarus). Bei der klassischen Sanktionspolitik war deren Aufhebung an glaubwürdig und nachhaltig getroffenen Demokratisierungsmaßnahmen gebunden. Das führte dazu, dass westliche Regierungen oder deren Vertreter geringfügige Maßnahmen in der richtigen Richtung (Zulassung der Zirkulation von zwei Zeitungen, Entlassung von politischen Häftlingen als progressive Reformschritte präsentierten und damit ihre Glaub- und Vertrauenswürdigkeit in Frage sowie die Opposition bloßstellten - Widerspruch zwischen dem Memorandum der EU vom November 2006 mit zwölf Forderungen und der zwischenzeitlichen Argumentation zur temporären Aufhebung der Sanktionen vor dem Hintergrund angeblicher Reformschritte). Deshalb ist es schädlich, mit der Regierung mit der Begründung zusammenzuarbeiten, sie habe angeblich demokratische Reformen durchgeführt. Aus strategischen Gründen erfolgt die Zusammenarbeit unabhängig von der Frage, ob und gegebenenfalls welche demokratischen Reformen durchgeführt worden sind.


7. In dieser komplexen Situation fällt den mit der Beachtung oder Missachtung von Menschenrechte befassten Nichtregierungsorganisationen die Aufgabe des Mahners zu, den Oppositionskräften die Rolle als Gesprächs-, als Dialogpartner für westliche Institutionen und Nichtregierungsorganisationen, die es zu respektieren gilt. D.h. die westlichen Institutionen dürfen sich nicht durch die manipulierten offiziellen Wahlergebnisse täuschen lassen, die den Oppositionsparteien jeweils nur marginalste Stimmanteile konzedieren. Diplomatische Vertretungen lassen sich gern durch die Präsentation einer Scheindemokratie täuschen. De facto gibt es keine wirksame Beschwerde und Klagemöglichkeit gegen die Ergebnisse im Ganzen oder in einzelnen Wahlbezirken. Deshalb kommt lokalen Wahlbeobachtern, ihren Feststellungen und den vor und nach den Wahlen durchgeführten Befragungen von Wählern große Bedeutung zu.



II. Menschenrechts-Defizite der revidierten Verfassung von 1996 und der politischen Realität.


1. Manipulation des Verfassungsreferendums vom November 1996 und der nachfolgenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen:


Aufhebung eines im Jahre 1995 frei gewählten Parlaments und dessen Ersetzung durch eine Nationale Versammlung mit den 110 vom Präsidenten ernannten und später aus manipulierten Wahlen hervorgegangenen Abgeordneten.


Aufhebung der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und judikativer Gewalt (keine Wahl sondern Ernennung der Richter durch den Präsidenten, Abbau der Rechte des Parlaments und der regionalen sowie kommunalen parlamentarischen Einrichtungen, Institutionen vertikaler Strukturen der Verwaltung). Interessant ist der Vergleichen dieser zentralistischen Struktur mit der föderativen Struktur der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Selbstverwaltung mit eigenem Steueraufkommen - und folglich großer Nähe staatlicher, bundesstaatlicher und kommunaler Verwaltung zum Bürger und umgekehrt.


2. Es ist für den Bürger in diesem zentral verwalteten und von offiziellen Massenmedien in der Meinungsbildung bestimmten Land sehr schwer, sich eine unabhängige Meinung zu bilden, in der Öffentlichkeit mit seinen eigenen Organisationen, die einem sich regelmäßig wiederholenden Registrierungszwang auf zentraler und kommunaler Ebene ausgesetzt sind, aufzutreten, den Bürger direkt oder indirekt zu erreichen und sich dem psychologischen Druck zu entziehen, der ständig mit dem Androhung, die berufliche Stellung oder die Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten der eigenen Kinder vom „politischem Wohlverhalten“ der Bürger, der Studenten etc. abhängig zu machen, ausgeübt wird. Das ist die psychologische Lage, in der sich Dissidenten, Oppositionelle und Mitarbeiter tatsächlich unabhängiger Nichtregierungsorganisationen seit ast 15 Jahren befinden. Spenden ausländischer Organisationen an Nichtregierungsorganisationen werden mit hohen Abgaben belegt. Das zwingt zu illegalen Transaktionen. Die Verweigerung der Registrierung zwingt zu illegalen Aktivitäten, die jederzeit „auffliegen“ können und mit zu zwei Jahren Haft bestraft werden können.


3. Mit besonders harten „Strafen“ werden von Lukaschenko Verräter bedacht, die sich von ihm abgewandt haben und aktive Oppositionsarbeit betreiben:


Der ehemalige Innenminister Juri Zakharenko wurde 1999 entführt. Es liegen Berichte übert seine Ermordung vor. Der ehemalige Wahlkampfleiter von Lukaschenko, Viktor Gontschar, wurde im September 1999 entführt und zusammen mit seinem Geschäftsfreund Anatoli Krasowski wahrscheinlich ermordet, ebenso im Jahre 2000 sein früherer Kameramann Dimitrij Sawatski. Der ehemalige Ministerpräsident Michael Tschigir wurde in aufwendige, langwierige Strafverfahren wegen angeblichen Betrugs verwickelt, um ihn in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Der hoch angesehene, den Demokraten nahe stehende Politiker und ehemalige Bürgermeister von Molodetschno, Gennadij Karpenko, starb am 6. April 1999 unter ungeklärten Umständen.


Nachdem er sich als Präsidentschaftskandidat in den Wahlen von 2006 präsentiert hatte, wurde der frühere Handelsminister und spätere Botschafter in einer der baltischen Republiken, Michael Marinitsch, strafrechtlich verfolgt und musste für Jahre als politischer Häftling ins Gefängnis., Dasselbe Schicksal widerfuhr dem früheren Rektor der Minsker Staatsuniversität, Alexander Kasulin, der sich bei den Präsidentschaftswahlen 2001 offen als Gegner Lukaschenkos auftretender Kandidat präsentierte. Auch ihn traf die Rache Lukaschenkos unmittelbar. Er musste ins Gefängnis und wurde erst im Jahre 2008 auf Druck des Westens freigelassen. Keiner hat den Gefängnisaufenthalt ohne bleiende gesundheitliche Schäden überstanden.


Die Liste solcher Falle ist lang, ich will mich auf die hier genannten Fälle beschränken. Zurzeit werden wieder Oppositionelle strafrechtlich verfolgt.


3. Die Vereinigung „Menschenrechte in Belarus „hat vor mehreren Jahre eine 600 Seiten umfassende, auch Faksimile von original belarussischen Dokumenten umfassende Dokumentation über die in den Jahren 1999 und 2000 Verschwundenen veröffentlicht, die auch auf der Website nachgelesen werden kann.


Der Europarat hat zu dem Komplex der Verschwundenen eine eigene Dokumentation in Form des Berichts von Christos Pourgourides- veröffentlicht. In den beiden Dokumenten wird Lukaschenko mit der Verantwortung für die Beseitigung seiner politischen Gegner belastet.


Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die parlamentarischen Institutionen, vor allem das Europäische Parlament und die Parlamentarische Versammlung des Europarats in ihren Resolutionen weiterhin demokratischer Reformen anmahnen. In den letzten Entschließungen des Europäischen Parlaments (2. April, 15. Januar 2009 und 9. Oktober 2008) stehen immer wieder die Forderungen nach Revision der Wahl-, Medien- sowie der Strafgesetzgebung des Landes im Vordergrund.


4. Die Todesstrafe


Der Europarat macht die erneute Anerkennung des Status eines Sondergastes beim Europarat für das heutige Belarus auch von Fortschritten in der Beseitigung der Todesstrafe aus dem Rechtssystem und von dem Verzicht auf den Vollzug der Todesstrafe abhängig.


Die Zahl der Todesurteile ist in den letzten Jahren zurückgegangen, auch die der Vollstreckung. Aber beides geschieht weiterhin. Die Regierung beruft sich auf das Referendum von 1996, bei dem sich 80 Prozent der an der Abstimmung teilnehmenden Bürger für die Todesstrafe aussprachen. Dazu ist anzumerken, dass es über diese Schlüsselfrage der Strafgesetzgebung keine öffentliche, ganz zu schweigen von einer parlamentarischen Debatte gibt.


Im Jahre 2004 schuf Belarus gesetzlich die Möglichkeit für ein Moratorium und stimmte im Jahre 2007 in der Vollversammlung der Vereinten Nationen für eine Entschließung zugunsten eines weltweiten Moratoriums.


Am 29. Juni 2009 wurde erneut ein 30jähriger Mann von einem Brester Gericht zum Tode verurteilt. Ein weiteres Todsurteil erging am 3. August 2009.


III. Zusammenfassung



1. Die Sorge um den Machterhalt zwingt Lukaschenko zur Aufrechterhaltung des autoritären Regierungssystems.


2. Vielfach wird mit dem Instrument der Scheindemokratie und der positivistischen Gesetzmäßigkeit des Systems gearbeitet.


3. Die Politik der Einschüchterung der Bevölkerung, besonders der unabhängig denkenden und in Opposition zum Regime stehenden Teile der Bevölkerung wird uneingeschränkt aufrechterhalten. Das schließt ein temporäres oder partielles Eingehen auf Forderungen des Auslands nicht aus.

 

 

 

 

 

Repression in Belarus

In Belarus, einem der neuen Nachbarn der Europäischen Union in Osteuropa, werden Menschenrechte massiv verletzt. Präsident Alexander Lukaschenko, 1994 nach einer demokratischen Verfassung gewählt, hat das Land mit einem Verfassungscoup im November 1996 und danach in einen neo-sowjetischen autoritären Staat umgewandelt:

Die Geltung von Verfassung und Gesetzgebung wurde durch die Willkür von Präsidialdekreten ersetzt.

Die Teilung zwischen der Exekutiven, der Legislativen und der Judikativen Gewalt des Staates wurde aufgehoben.
Wahlen werden systematisch manipuliert. Das Parlament hat keine Rechte. Das Budget des Präsidenten unterliegt der Geheimhaltung.
Die elektronischen Medien liegen in der Hand der Staatsmacht. Die freie Presse wird behindert, kritische Journalisten werden verfolgt.
Regierungsunabhängige Organisationen werden verboten.

Führende Oppositionelle wurden ermordet oder „verschwanden“.

Diese und andere Menschenrechtsverletzungen sind von weißrussischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen sowie von Europarat, OSZE und Vereinten Nationen dokumentiert worden. Doch das Regime von Lukaschenko kann sich zunutze machen, dass das politische Interesse an Weißrussland in Europa gering ist. Darunter leiden die alle Menschen in Weißrussland, die Opfer der Repression werden und sich demokratisch-rechtsstaatliche Verhältnisse in ihrem Land wünschen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

 

 

Vorstand Dr. Hans-Georg Wieck
Stefanie Schiffer
Christoph Becker

 

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